Hütten

Die Chronik der Feuerwehr Hütten

Die Freiwillige Feuerwehr Hütten wurde am 22. Januar 1888 von nachstehend aufgeführten Personen unter folgenden Statuten ins Leben gerufen:

 

Gründungsmitglieder: Person Wolfgang - Kommandant - geb. 04.12.1863, Gorg Georg - Adjudant - geb. 30.04.1857, Wittmann Johann - Vorstand - geb. 29.06.1865, Prößl Karl - Kassier - geb. 23.01.1860, Mark Johann - Steiger - geb. 25.07.1866, König Georg - Steiger - geb. 13.10.1863, König Johann - Steiger - geb. 19.06.1870, Reichl Josef - Spritzenmann - geb. 22.10.1845, Reichl Josef - Steiger - geb.24.07.1863, Meier Andreas - Spritzenmann - geb.03.07.1853, Müller Andreas - Zeugwart - geb. 18.01.1855, Sechser Johann - Spritzenmann - geb. 27.03.1860, Birner Michael - Steiger - geb. 01.12.1861, Späth Georg - Spritzenmann - geb. 21.06.1851, Kreiner Georg - Steiger - geb. 15.12.1853, Zahner Georg - Steiger - geb. 09.08.1836, Person Johann - Spritzenmann - geb. 11.12.1837, Hubmann H. - Spritzenmann - geb. 11.11.1842, Götz Leonhard - Spritzenmann - geb. 12.03.1843, Schuller Johann - Steiger - geb. 24.12.1866, Sturm Josef - Spritzenmann - geb. 07.02.1842, Schnödt Josef - Spritzenmann - geb. 14.05.1867

Statuten:

1.
Jedes Mitglied hat das 18. Lebensjahr überschritten.

2.
Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag von 20 Pf. zur Vereinskasse.

3.
Jedes Mitglied leistet bei Aufnahme in den Verein 1 Mark Aufnahmegebühr.

4.
Beim Ableben eines aktiven Mitgliedes beider Konfessionen hat der ganze Verein zur Leichenparade auszurücken. Die Nichterschienenen haben eine Strafe von 50 Pf. zu entrichten.

5.
Bei Übungen nicht gründlicher Entschuldigung hat das Mitglied erstmals 1 0 Pf., das zweite Mal 20 Pf. und das dritte Mal hintereinander unentschuldigtes Ausbleiben das Ausschließen aus dem Verein zur Folge.

6.
Mitglieder über 45 Jahre werden dem 3. Zug Ordnungsmannschaft zugeteilt.

Änderung Punkt 4. Gründungsprotokoll am 8. Februar 1903

Sollten sich in einer Familie 2 aktive Mitglieder befinden, so hat nur einer bei vorkommender Leichenparade auszurücken. Im Laufe der Jahre hatte die damals junge Hüttener Wehr oft Gelegenheit im Ort und der Umgebung Menschen in schweren Stunden zu helfen und die Macht des Feuers zu bannen.

Niedergeschrieben wurde der Einsatz bei Bränden am

25.05.1891 in Kaltenbrunn
15.09.1892 in Schickenhof
13.06.1897 in Thansüß
06.07.1901 in Mantel
20.05.1902 in Hammergmünd
21.09. und 05.10.1902 in Grub
27.06.1903 und 07. 01.1904 Hütten.

Die Freiwillige Feuerwehr Hütten beteiligte sich zur Fahnenweihe am 18. Mai 1893 in Freihung mit 18 Mann, am 30. Mai 1897 in Kaltenbrunn mit 28 Mann und am 7. Juni 1897 in Mantel mit 20 Mann. Ebenso ist die Teilnahme am 23. Juli 1898 an der Grundsteinlegung der kath. Kirche in Mantel und am 24. September 1899 Ausweihung der kath. Kirche in Mantel verzeichnet. Im Jahre 1900 ist vermerkt, daß die Freiwillige Feuerwehr vom verstorbenen Gutsbesitzer Anton Schlör die Summe von 20 Mark Vermächtnis zur Vereinskasse dankend erhalten hat. Am 7. August 1904 wurde eine neue vierrädrige Saug- und Druckspritze von der Fa. Braun in Nürnberg der Freiwilligen Feuerwehr übergeben.

27. August 1911

In heutiger Versammlung wurde von der Freiw. Feuerwehr Hütten beschlossen:

1.
Jedes aktive Mitglied erhält einen Dienstrock gegen eine einmalige Anzahlung von 4 Mark unter nachfolgenden Bedingungen:

2.
Der Rock ist bei allen einschlägigen Anlässen zu tragen.

3.
Jedes Mitglied erhält die Begünstigung nur einmal und ist derselbe im Falle des unbrauchbar werden selbst anzuschaffen.

4.
Verzieht ein Mitglied innerhalb eines Jahres so hat er denselben einzuliefern und erhält seine 4 Mark rückvergütet.

5.
Die Zahlung ist innerhalb 3 Monaten zu geschehen.

6.
Voraufgeführte Bedingungen wurden von sämtlichen Mitgliedern anerkannt und eigenhändig unterschrieben. Johann Wittmann, Georg Reichl, Georg König, Friedrich Brändl, Franz Schnödt, Johann Schuller, Johann König, Johann Mark, Josef Dieti,Andreas Schleicher, Heinrich Wittmann und Johann Gorg.

17. April 1913


Die Wehr im Jahre 1913

Änderung des Protokolls vom 27. August 1911, Absatz 4


Der Dienstrock bleibt 10 Jahre Eigentum der Freiwilligen Feuerwehr Hütten. Verzieht ein Mitglied innerhalb dieser Zeit, so ist der Rock einzuliefern wofür er, wenn sich derselbe in gutem Zustand befindet, die bezahlten 4 Mark rückvergütet erhält. 22. Juni 1913 Fahnenweihe der Freiwilligen Feuerwehr Hütten unter großer Beteiligung der umliegenden Vereine. 29. Juni 1913 Erhöhung des Jahresbeitrages und Aufnahmegebühr

1 .
Der bisherige Jahresbeitrag von 30 Pf. wird von nun an auf 1 M 20 Pf. und die Aufnahmegebühr von 1 M auf 2 M erhöht. Die dadurch aufgebrachte Summe wird zur Abzahlung der Fahnenschuld verwendet. Ehrenmitglieder haben 3 M Jahresbeitrag zu leisten. Fremde Mitglieder zahlen bei Übertritt zur Feuerwehr Hütten 1 M zur Fahne.

2.
Es wurde beschlossen, daß die neue Fahne bei besonderen Anlässen beider Konfessionen benutzt wird.

3.
Die Fahne wird ebenso bei vorkommenden Anlässen des Wohltäters der Freiw. Feuerwehr Hütten, Herrn Gutsbesitzer Schlör, getragen.

Nach Beendigung des 1. Weltkrieges (1914-1918) wurde am 1. Januar 1919 im Gasthaus des Josef Winterstein in Hütten eine Feuerwehrversammlung mit Neuwahlen abgehalten. Aus der vorschriftsmäßig vorgenommenen Wahl gingen folgende Mitglieder als gewählt hervor:

1. Kommandant - Josef Werner, Vorstand - Johann Wittmann, Zugführer - Heinrich Müller, Zugführer - Johann Werner, Fahnenbegleiter - Johann Sechser, Obersteiger - Johann Speth, Protokollführer - Fritz Brändl, Adjudant - Johann Bauer, Kassier - Georg Gorg, Zugführer - Josef Gebhardt, Fahnenträger - Baptist Prölß, Fahnenbegleiter - Johann Gorg, Vereinsdiener - Johann Schuller

2. Januar 1921 Generalversammlung

in der Generalversammlung wurde der Abschluß des Jahrbuches für Ein- und Ausgaben vorgenommen. Ferner wurde bei sämtlichen Mitgliedern der Jahresbeitrag auf 2,40 M festgesetzt, welcher vierteljährlich einzuheben ist. s wurde die Abhaltung eines Feuerwehrballes beschlossen. Gelegentlich ist ein Mann zum Reinigen der neuen Spritze zuständig, welcher von der Gemeinde oder aus der Kasse des Vereins zu bezahlen ist. Die Instandsetzung des Leiterdaches hat die Gemeinde sobald wie möglich zu regeln.

5. April 1925

Bei einer am 5. April 1925 einberufenen Versammlung wurde unter den Mitgliedern der Freiw. Feuerwehr einstimmig beschlossen eine Sterbekasse zu gründen, um den Hinterbliebenen bei einem Sterbefall ein Sterbegeld zu sichern.

1.
Das Sterbegeld beträgt vorerst 50 Mark welches vom Kassier bei einem Todesfall sofort an die Hinterbliebenen auszuzahlen ist.

2.
Die Beiträge sind auf 2 Mark für das Jahr festgesetzt und werden halbjährlich im April und September vom Vereinsdiener eingehoben.

3.
Ist bei einem Todesfall nicht genügend Geld in der Kasse so wird ein extra Beitrag eingehoben oder es wird das kommende Halbjahr im voraus einkassiert.

4.
Mitglieder die später beitreten haben eine Aufnahmegebühr von 1 Mark zu entrichten.

5.
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Einzahlung der Beiträge verweigert wird.

6.
Die Aufsicht über die Sterbekasse übernimmt der jeweilige Ausschuß der Freiw. Feuerwehr.

7.
Umänderungen können durch Beschluß jederzeit vorgenommen werden.

2. Mal 1926

In heutiger Versammlung der Mitglieder wurde beschlossen, die Aufnahmegebühren, Jahresbeiträge und die Strafen bei Übungsversäumnissen neu festzusetzen und zwar:

1.
Für aktive Mitglieder wird der Jahresbeitrag ab Januar 1926 auf 2 Mark festgesetzt. Mitglieder, welche wegen höherer Beitragsleistung von Übungen befreit sind, haben 8 Mark Jahresbeitrag zu leisten.

2.
Geldstrafen bei Übungsversäumnissen werden erhoben:

Beim 1. Versäumnis ohne genügend begründeter Entschuldigung 50 Pf., beim zweiten Mal 2 Mark. Beim dritten Versäumnis im laufenden Kalenderjahr hat das säumige Mitglied mit dem Ausschluß aus dem Verein zu rechnen, worüber die Vorstandschaft zu entscheiden hat.

29. Januar 1928

Protokoll: Betreff Befreiung vom Vereinsbeitrag, Erhöhung des Sterbegeldes und Dienstleistung

1.
65 Jahre alte Mitglieder, welche mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben, können durch Beschluß des Ausschusses vom Vereinsbeitrag befreit werden.

2.
Das Sterbegeld wird auf 75 Mark festgesetzt und nebenbei auch Grabmusik bezahlt.

3.
Die aktive Dienstleistung erlischt mit dem 55. Lebensjahr.

12. November 1928

Im heurigen Jahr wurden vorschriftsmäßig 4 Übungen abgehalten.


Die Wehr im Jahre 1928

26. Januar 1929

Der langjährige Vorstand Johann Wittmann wurde in der Generalversammlung zum Ehrenvorstand ernannt.

11. Februar 1929

Einteilung der Spanndienste für die Freiw. Feuerwehr Hütten Die Pferdespanndienste wurden für das laufende Kalenderjahr folgenderweise eingeteilt:

1.
Herr Josef Zeitler, Fuhrwerkbesitzer von Hütten, hat im Bedarfsfalle vom 1. Januar mit 31. März und vom 1. Juli mit 31. September Spanndienste zu leisten.

2.
Herr Josef Schlör, Gutsbesitzer von Hütten, vom 1. April mit 31. Juni und vom

1. Oktober mit 31. Dezember.

Vorstehende Einteilung wurde beiden schriftlich mitgeteilt.

10. Januar 1930

In der Generalversammlung wurde der Antrag gestellt, daß endlich eine Vorrichtung im Feuerwehrhaus geschaffen werde um die Schläuche aufhängen zu können. Sodann wurde beantragt die vorhandenen Leitern unter Dach zu bringen, damit sie nicht Schaden leiden. Hierzu wurde die Stadlrückwand des Bürgermeisters Herrn Andreas Kick ausersehen.

25. Januar 1931

1931 schaffte sich die Wehr eine Schlauchhaspel mit Rädern an. Zu Schlauchordnern wurden Johann Schuller jun. und Johann Dietl gewählt.

29. Januar 1933

Protokoll aufgenommen in der Winterstein'schen Gastwirtschaft Die heutige Generalversammlung wurde von Vorstand Werner eröffnet . Schriftführer Brändl berichtete über den Stand der Vereins- und Sterbekasse. Hierauf wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Die Anlage des Sterbekassenfonds soll so geregelt werden, daß 600 Mark auf halbjährliche Kündigung angelegt werden, das Übrige soll bei täglicher Kündigung verbleiben.

2.
Es sollen 100 Meter Schläuche und ein Saugschlauch für die alte Spritze beschafft werden.

3.
Das Feuerwehrhaus welches als Fußboden einen schadhaften Bretterbelag hat, soll einen Betonboden erhalten.

4.
Mitglieder, weiche mit den Beiträgen zur Sterbekasse für das abgelaufene Jahr im Rückstand sind, haben im Todesfall nach dem 2. Januar des neuen Jahres keinen Anspruch auf die Leistung der Sterbekasse.

5.
Die Versammlungen sollen abwechselnd auch bei Gastwirt Treml abgehalten werden.

6.
Die Spanndienste bei vorkommenden auswärtigen Brandfällen wurden neu geregelt und zwar im 1. Halbjahr Herr Josef Zeitler, im 2. Halbjahr Herr Arthur Angele.

8. April 1935

Die Übungen für das Jahr 1935 wurden auf 6 Termine festgesetzt. Sollten diese Übungen zur gründlichen Ausbildung der Wehr nicht genügen,so können weitere Übungen und Appelle angesetzt werden.

4. Februar 1939

Neueingliederung, Beitragsregelung und Sonstiges. Nach den Bestimmungen der Neueingliederung bildet die Wehr Hütten einen Normallöschzug nach Klasse B und der Personenstand ist festgesetzt auf 35 Mann, bestehend aus einem Oberbrandmeister, 3 Löschmeister, 1 Reservelöschmeister, 5 Oberfeuerwehrmänner, 2 Reserveoberfeuerwehrmänner, 15 Feuerwehrmänner und 8 Reservefeuerwehrmänner. Die überzähligen Mannschaften der Wehr bilden die Altersabteilung.

Die Beiträge werden wie folgt geregelt:

Die Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder und Altersabteilung beträgt ab Januar 1937 eine Reichsmark, Achtzehnjährige zahlen 50 Pf. und der Jahresbeitrag beträgt 80 Pf. Passive Mitglieder zahlen 10 Reichsmark Aufnahmegebühr und 8 Reichsmark Jahresbeitrag. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit. Bei Sterbefällen ist mit Musiklehrer Bock von Kaltenbrunn wegen der Grabmusik folgendes Abkommen getroffen worden:

Bei einer Beerdigung in Hütten oder Mantel werden 20 Reichsmark bezahlt. Zur Deckung dieses Betrages werden von jedem Mitglied pro Sterbefall 20 Pf. erhoben. Außerdem wird bei der Beerdigung eines Mitgliedes von der Wehr ein Kranz bezahlt. Feuerwehrpflichtig ist jeder vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr.

7. Januar 1940

Generalappell

Der Generalappell wurde im Gasthaus Treml abgehalten und mit deutschem Gruß "Heil Hitler" eröffnet. Die Wehrmänner waren zahlreich anwesend. Der Übungsdienst der für das Jahr 1939 vorgeschrieben war wurde restlos durchgeführt. Der Dienst setzte sich zusammen aus Geräteübungen, Fußexerzieren, Beteiligung am Reichsberufswettkampf, einem Kameradschaftstreffen im Gasthaus Winterstein, woran sich auch die FFW Kaltenbrunn und Schwarzenbach beteiligten, einem Schulungsabend und Gefallenenehrung im März.

Am 1. Januar 1940 betrug die Stärke der Wehr:

35 Aktive, 20 Altersabteilung, 12 Mann bei der Wehrmacht und 19 Ehrenmitglieder. Es wurde der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses beschlossen.

1. Mai 1940

Ab 1. Mai 1940 entstand aus ungeklärter Ursache in der sogenannten Flurabteilung Weihern, Steuergemeinde Hütten ein Heide- und Moorbrand. Der Brand wurde durch das rasche, tatkräftige Eingreifen der Hüttener Wehr gelöscht, so daß kein nennenswerter Schaden entstand.

20. Juni 1942

Am 20. Juni 1942 wurde während einer Übung eine Wasserentnahmestelle bei der alten Kirche angelegt.

13. Februar 1949 - 1. Bericht nach Kriegsende

Durch den Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Hütten, H. Willi Wittmann, wurde am 13. 2. 1949 die 1. Generalversammlung nach dem Kriege anberaumt und unter dessen Leitung abgehalten. Wittmann schilderte in kurzen Worten den Zusammenbruch und den Sinn der FFW. Anschließend gab er einen Bericht und bedauerte, daß das Niveau der Wehr durch den Zusammenbruch des Reiches sehr gelitten hat und ein Neuaufbau unbedingt notwendig ist. Herr Bürgermeister J. Schleicher richtete anschließend ein paar passende Worte an die Wehrmänner. Er forderte alle Mitglieder auf, an dem Neuaufbau mitzuhelfen und die Vorstandschaft zu unterstützen.

Die Neuwahl erbrachte folgendes Ergebnis:

1. Vorstand - Josef Aumüller
Kommandant - Willi Wittmann
Schriftführer - Hans Reichl
Kassier - Hans Ritzer

8. Mai 1949

Am 8. Mai fand eine ordentliche Versammlung der FFW-Hütten statt. Die Tagesordnung enthielt nachstehende Punkte:

1.
Wahl des Vereinsausschusses

2.
Aufnahmegebühren und Beiträge

3.
Uniformen

4.
Befreiung an Übungen

5.
Unentschuldigtes Fernbleiben

11. März 1951

Einstimmig wurde beschlossen, für das Jahr 1951 das 60jährige Gründungsfest abzuhalten. Als Festtag wurde der 8. Juli 1951 bestimmt.

1. Juli 1951

Nach etlichen Ausschußsitzungen und einer gründlichen Vorbereitung wurde am 1. Juli 1951 das 60jährige Gründungsfest gefeiert. Von 64 geladenen Vereinen waren 24 anwesend. Alle Vereine wurden mit einem Erinnerungsband beschert. Durch Kreisbrandinspektor Ruf wurden verschiedene Wehrmänner für 25-, 40und 50jährige Dienstzeit ausgezeichnet. Ferner übergab er das neu erbaute Feuerwehrhaus seiner Bestimmung.

September 1951

Nachdem die Steinfelser Mitglieder die Jahre zuvor ihre Übungen extra abhielten, einigte man sich nach einer Aussprache mit den Kameraden von Steinfels dahin, daß sie wieder in Hütten an den Übungen teilnehmen, da in Steinfels nicht die hierzu notwendigen Geräte zur Verfügung stehen.

3. Januar 1954

Über Musik- und Kranzgeld bei einem Sterbefall wurde beschlossen:

Beim Tod eines Mitgliedes der FFW-Hütten wird ihm durch die Wehr die letzte Ehre mit Musik und Kranz gegeben. Hierfür werden von jedem Mitglied DM 1,eingehoben, soweit in dieser Sterbekasse innerhalb des Vereins diese Geldmittel für die Anschaffung von Musik und Kranz benötigt werden. Hat der Verstorbene bzw. dessen Angehörige auf Musik verzichtet, wird hierfür den Angehörigen das Geld für Musik ausbezahlt.

5. Januar 1958

Es fand eine Versammlung mit Ehrung verdienter Mitglieder durch Landrat Kreuzer im Gasthaus Schleicher statt. Landrat Kreuzer und Kreisbrandinspektor Ruf verliehen während des sehr gut besuchten Ehrenabends das Ehrenzeichen in Gold für 50jährige Dienstzeit an Josef Mark und Johann Werner, für 25jährige Dienstzeit an Heinrich Brändl, Matthias Brei, Franz Burkhard, Hans Dietl, Josef Dietl, Josef Glasauer, Johann Grünauer, Hans Hagen, Konrad Mark, Josef Meyer, Johann Plößner, Konrad Scharnagl, Georg Reichl und Wolfgang Schreiner.

21. Juni 1958

Kommandant Witzel Theo berichtete von einer Kommandantentagung, daß Ehrenzeichen künftig nur noch an Wehrmänner verliehen werden, die aktiven Feuerwehrdienst leisten. Die alleinige Zugehörigkeit zum Verein kann also künftig nicht mehr zur Erlangung der Ehrennadel Anwendung finden.

18. Januar 1959

In der Generalversammlung wurde beschlossen, am 28. Juni 1959 das 70jährige Gründungsfest abzuhalten. Der Festablauf, die Arbeitseinteilung und das Programm werden in gesonderten Sitzungen besprochen.


Aufnahme Hüttens im Jahre 1959

26. Februar 1961

Die Anschaffung eines Trockenlöschers für das Schulgebäude wird für dringend notwendig erachtet. Auf Anregung Herrn Hauptlehrer Baier wird der Kommandant der Wehr oder ein von ihm beauftragter Gruppenführer die Kinder in der Schule während der Feuerschutzwoche über Feuerschutz unterrichten.

6. Januar 1963

Wegen Mangel an Trägern bei Todesfällen wird die Anschaffung eines Leichenwagens durch die Gemeinde für dringend erforderlich erachtet.

18. Mai 1963

Die Freiw. Feuerwehr stiftet zum Bau des Kriegerdenkmals in Hütten den Betrag von DM 150,-.

23. Mai 1967

Die Überholung der Fahne wird dem Kloster Michelfeld übertragen. Für den Patenverein Mantel wird zum 100jährigen Gründungsfest ein Fahnenband gestiftet. Für die Fahnenüberholung wird ein Sonderbeitrag erhoben.

4. Januar 1969

Der Verwaltungsrat und Vorstandschaft faßten den einstimmigen Beschluß: Neufassung der Feuerwehr-Satzung.

14. Februar 1970

Im Jahre 1969 wurde an das Gerätehaus eine Garage angebaut. Zahlreiche Arbeitsstunden wurden geleistet. Jetzt hat das neu angeschaffte Feuerwehrauto einen dementsprechenden Unterstellplatz.

17. 9.1970

Erstes Löschfahrzeug und der Anbau am Gerätehaus werden eingeweiht. Um der modernen Technik gerecht zu werden und den Gefahren des Truppenübungsplatzes entgegenzuwirken, habe sich der Gemeinderat entschlossen, ein neues Löschfahrzeug zu kaufen und den Neubau durchzuführen, dies sagte Bürgermeister Walter Ruprecht bei der Feierstunde, der auch Landrat Christian Kreuzer, KBM Max Heindl, Mantel, die Hüttener Gemeinderäte und der Patenverein, die FFW Mantel, beiwohnte.

31. März 1972

Hans Fröhler, der aus Altersgründen zurückgetretene Vorstand, wird einstimmig zum Ehrenvorstand ernannt. In Anwesenheit von Bürgermeister Ruprecht und den Gemeinderäten wurde ihm von KBI Beutler und KBM Heindl die Ehrenurkunde überreicht.

16. Mai 1975

Es wurde der Beschluß gefaßt, am 18. Juli 1976 das 90jährige Gründungsfest zu feiern.

25. April 1976

3 Ehrenmitglieder werden ernannt und erhalten zum Fest ihre Ehrenurkunde. Dies sind: Altbürgermeister Walter Ruprecht, Gutsbesitzer Eduard Wiftmann und Josef Aumüller sen.

24. - 26. Juli 1976

90jähriges Gründungsfest. Die Hüttener putzten ihren Ortsteil für das große Ereignis tüchtig heraus. Fähnchen- und blumengeschmückte Häuser, birkenverzierte Straßenzüge, Willkommenstransparente, an Äußerlichkeiten fehlte jedenfalls nichts. Die weitere Bilanz dieses Jubiläums war schnell gezogen: Wetter mittelmäßig, Organisation hervorragend, das 90jährige insgesamt ein echtes Erlebnis.

29. März 1977

Folgende Punkte wurden unter Vorstand Mark beschlossen:

1.
Satzungsbeschluß

a) Bei einem Krankenhausaufenthalt eines Feuerwehrmannes wird kein Geschenk beim Besuch durch die Feuerwehr überreicht.

b) Ab sofort wird an jedes Mitglied das heiratet, am Polterabend oder am Hochzeitstag, sowie beim 25. oder 50. Ehejubiläum ein Porzellan-Bierkrug und ein Blumenstrauß für die Ehefrau überreicht.

c) Weiterhin werden Mitglieder zum 50., 65., 70., 75. usw. Geburtstag von der Vorstandschaft der FFW gratuliert und mit einem Bierkrügl beschenkt. Ab dem 75. Lebensjahr eines Mitglieds wird an den Jubilar ein Geschenkkorb überreicht.

d) Der Bierkrug wird mit dem Feuerwehrzeichen und dem Stempel der Hüttener Wehr bedruckt.

2.
90jähriges Fest

Für alle beim 90jährigen Fest Mitwirkenden, ob Feuerwehrmann oder sonstige Helfer wird eine Feier abgehalten.

3.
Maibaumeinholung und -Aufstellung. Die FFW-Hütten stellt am Gerätehaus einen Maibaum auf.

23. Juli 1978

Der Vorstand der FFW-Schwarzenbach gab bekannt, daß 1979 die Schwarzenbacher Wehr ihre Fahnenweihe abhält. Er bat die Hüttener Wehr für diese Fahne wieder Pate zu stehen. Einstimmig wurde ihm mit großer Freude zugesagt. Als Erinnerungsgeschenk an die Fahnenweihe werden Fahnenbänder überreicht.

9. April 1980

An die Stadtverwaltung Grafenwöhr ergeht ein Antrag zum Umbau bzw. Anbau für einen Unterrichtsraum und Toiletten an das Gerätehaus.

22. März 1981

Um einen reibungslosen Ablauf für den Übungsplan zu gewährleisten, werden die Aktiven der Wehr in 4 Gruppen unterteilt.

9. März 1983

Bei der Verwaltungsratssitzung im Jahre 1983 wurden einstimmig neue Mitgliedsbeiträge beschlossen. Seit dieser Zeit gelten folgende Jahresbeiträge: künftig fällt das Sterbegeld über DM 3,- weg, Aktive bezahlen DM 1 0,- Jahresbeitrag und Passive DM 15,- Jahresbeitrag.

16. und 17. Juli 1983

Gartenfest mit Einweihung des Unterrichtsraumes

31. März 1984

Die Vorstandschaft beschließt, eine neue Fahne anzuschaffen, die im Jahre 1988 zum 1 00jährigen Gründungsfest geweiht wird.

23. Februar 1986

Der Termin für das 100jährige wurde auf den 1. - 3. Juli 1988 festgelegt.

26. Oktober 1986

Gemeinsam mit der KAB Hütten wird ein Rasenmäher zum Preis von DM 6.000,- gekauft, der von beiden Vereinen je zur Hälfte bezahlt wird. In all den Jahren konnte die Hüttener Wehr, dank ihrer guten Ausrüstung und Ausbildung rechtzeitig bei verschiedenen Einsätzen mit Erfolg Hilfe leisten. Durch viele Veranstaltungen, wie Gartenfest, Oktoberfest, Christbaumversteigerung, Rosenmontagsball, Heringessen und Maibaumaufstellen usw. konnte die FFW Hütten das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde zum großen Teil mitgestalten.

Fortsetzung folgt bestimmt